Stellenmeldepflicht
Für Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit gilt die Meldepflicht: Die offene Stelle muss dem RAV gemeldet werden, bevor sie irgendwo sonst ausgeschrieben wird. Welche Berufsarten das sind, legt das SECO jedes Jahr neu fest — für 2026 sind es 134.
Stand: 27. August 2026 · Liste gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 · Rechtsgrundlage: Art. 21a und 117a AIG, Art. 53a ff., 58a und 63 AVV
Massgebend ist die Berufsart, nicht der Titel im Inserat. Suche nach der allgemeinen Bezeichnung.
Diese Abfrage benutzt dieselbe SECO-Liste, gegen die Zypp beim Ausschreiben prüft. Verbindlich ist das Check-Up des SECO: Check-Up auf arbeit.swiss
Drei Schritte, zwei Fristen. Die Sperrfrist ist der Teil, der in der Praxis übersehen wird.
Die offene Stelle wird über Job-Room gemeldet — online, telefonisch oder persönlich. Danach erscheint sie im geschützten Bereich, den nur beim RAV angemeldete Stellensuchende sehen.
Erst fünf Arbeitstage nach dieser Veröffentlichung darf die Stelle anderswo ausgeschrieben werden. Innert drei Arbeitstagen übermittelt das RAV passende Dossiers.
Du teilst dem RAV mit, welche Kandidatinnen und Kandidaten du als geeignet erachtet und zu einem Gespräch eingeladen hast, ob du jemanden angestellt hast und ob die Stelle weiterhin offen ist.
Verstösse gegen die Meldepflicht werden den Strafverfolgungsbehörden gemeldet und können mit Busse bis CHF 40 000 geahndet werden.
Derselbe Ablauf wie oben — nur ohne zweites Portal, ohne doppelte Erfassung und ohne Frist, die sich jemand notieren muss.
Vier Fälle nimmt das SECO ausdrücklich aus.
Vollständige Liste des SECO, mit AVAM-Code. Sie gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember und wird jedes Jahr neu festgelegt.
Quelle der Rechtsangaben auf dieser Seite: arbeit.swiss. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und ist keine Rechtsauskunft.